Mittwoch, 06 November 2024

Maut

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Maut für Sie an dieser Stelle gesammelt:

 

Was ist die Lkw-Maut?

Die Lkw-Maut ist eine Gebühr für die Nutzung der Bundesautobahnen und bestimmter Bundesstraßen durch schwere Lkw (Straßenbenutzungsgebühr). Die Höhe der vom Nutzer zu zahlenden Maut hängt von den tatsächlich gefahrenen Kilometern ab ("streckenbezogene" Gebühr). Die Maut wird für ein bestimmtes, mautpflichtiges Fahrzeug mit dem ihm zugeteilten Kennzeichen erhoben.

Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Lkw-Maut erhoben?

Die Maut wird auf der Grundlage des

  • Bundesfernstraßenmautgesetzes – BFStrMG -, der
  • Lkw-Maut-Verordnung, der
  • Mautstreckenausdehnungsverordnung (MautStrAusdehnV)
  • Verordnung zur Erhebung der Maut auf mindestens vier- uund mehrstreifigen Bundesstraßen (BStrMautErhebV)
  • Bekanntmachung der Zusammenstellung des mautpflichtigen Streckennetzes nach der BStrMautErhebV


erhoben

Für welche Fahrzeuge muss Lkw-Maut gezahlt werden?

Die Mautpflicht besteht grundsätzlich für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder eingesetzt werden (2. Alternative) und deren zulässiges Gesamtgewicht - einschließlich Anhänger - mindestens 12 Tonnen beträgt.
 
Für die Begründung der Gebührenpflicht genügt die Erfüllung einer der beiden Alternativen.
 
Die Mautpflicht nach der 1. Alternative ergibt sich unabhängig davon, ob

  • tatsächlich Güter befördert werden,
  • die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt
  • oder das betreffende Kfz von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.

Soweit Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Güterbeförderung eingesetzt werden (Güterkraftverkehr oder Werkverkehr), besteht Mautpflicht nach der 2. Alternative.
 
Die Gebührenpflicht besteht grundsätzlich auf dem in der Mauttabelle veröffentlichten mautpflichtigen Streckennetz. 
 

Welche Fahrzeuge sind von der Lkw-Mautpflicht befreit?

Von der Lkw-Mautpflicht befreit sind gemäß Paragraph 1 Absatz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)

  • Kraftomnibusse,
  • Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste, sowie Fahrzeuge des Bundes,
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
  • Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden.

Von wem kann die Zahlung der Lkw-Maut verlangt werden?

Vom Gesetz wird derjenige, der zur Zahlung der Lkw-Maut verpflichtet ist, als Mautschuldner bezeichnet. Mautschuldner ist danach

  • der Eigentümer,
  • der Halter,
  • die Person, die über den Gebrauch des Fahrzeugs bestimmt (zum Beispiel der Beförderer, Mieter, Disponent),
  • der Fahrer

des Lkw. Jede der genannten Personen kann für die Zahlung der Lkw-Maut herangezogen werden.

Wie hoch ist die Lkw-Maut und wie wird der zu zahlende Betrag ermittelt?


Die Höhe der Lkw-Maut ist im am 19. Juli 2011 in Kraft getretenen Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) festgelegt (bis zum 18. Juli 2011 einschließlich war die Höhe der Maut in der Mauthöheverordnung (MautHV) geregelt).

Die Höhe der Mautgebühr pro Kilometer (so genannter Mautsatz) ist gestaffelt nach der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs und nach Emissionskategorien (Maß für die Umweltfreundlichkeit der Lkw). Es gibt zwei Achsklassen (bis maximal 3 Achsen / ab 4 Achsen). 

Ab dem 1. Januar 2009 werden den Emissionsklassen insgesamt 4 verschiedenen Mautkategorien zugeordnet. So kann ein Anreiz zum Einsatz von Fahrzeugen mit nachgerüsteten Partikelminderungssystemen geboten werden. 

Ab dem 1. Januar 2009 gelten die folgenden Mautsätze, die sich auch nicht mit dem am 19. Juli 2011 in Kraft getretenen Bundesfernstraßenmautgesetz geändert haben:

Mautkategorie

bis max. 3 Achsen

ab 4 Achsen

Kategorie A

0,141  Euro

0,155 Euro

Kategorie B

0,169 Euro

0,183Euro

Kategorie C

0,190 Euro

0,204 Euro

Kategorie D

0,274 Euro

0,288 Euro

Bei der Bestimmung der Achsklasse zählen alle tatsächlich vorhandenen Achsen. Bei Lift- beziehungsweise Hubachsen sind also alle vorhandenen Achsen zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob diese Fahrbahnkontakt haben oder nicht. So genannte Tandemachsen zählen als zwei, Tridem achsen als drei Achsen. Bei Fahrzeugkombinationen wird das gesamte Gespann betrachtet.

Ab dem 1. Januar 2009 umfassen die einzelnen Emissionskategorien die folgenden Schadstoffklassen:

Mautkategorie

Schadstoffklassen alt bis 31.12.2008 

Schadstoffklassen neu ab 1.1.2009

Kategorie A

Fahrzeuge der Schadstoffklassen S 5und der EEV Klasse 1(EURO-V, EEV)

Fahrzeuge der Schadstoffklassen S 5und der EEV  Klasse 1(EURO-V, EEV)

Kategorie B

Fahrzeuge der Schadstoffklassen S 3 und S 4(EURO-III, EURO-IV)

Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 4
sowie der Schadstoffklasse S 3 mit Partikelminderungsklasse (PMK) 2, 3 oder 4
(Euro IV; Euro III + PMK 2, 3 oder 4)

Kategorie C

Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 1 und S 2sowie Fahrzeuge, die keiner Schadstoffklasse der Anlage XIV der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angehören(EURO-0, EURO-I, EURO-II)

Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 3
sowie der Schadstoffklasse S 2 mit PMK 1, 2, 3 oder 4
(Euro III; Euro II + PMK 1, 2, 3 oder 4)

Kategorie D

-

Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 2 und schlechter (Euro II, Euro I, Euro 0)

Die Einordnung von Euro VI-Fahrzeugen unter einer Mautkategorie ist bislang noch nicht erfolgt. Bis dahin werden im Wege einer Übergangslösung Euro VI-Fahrzeuge wie Euro V-Fahrzeuge bemautet.

PMK - Partikelminderungsklassen sind Nachrüstungsstandards zur Senkung des Partikelausstoßes. Im Allgemeinen kommen für mautpflichtige (schwere) Nutzfahrzeuge die Partikelminderungsklassen PMK 1 oder PMK 2 in Betracht.

Zur Bestimmung der Schadstoffklasse ist das Motorfahrzeug maßgeblich. Weitere Informationen zur Beurteilung der jeweils einschlägigen Schadstoffklasse können dem in der Internetpräsentation der Toll Collect bereitgestellten Leitfaden Schadstoffklassen entnommen werden.

Die Mautsätze geben die Maut pro Kilometer an. Die für einen Abschnitt zu zahlende Lkw-Maut ist abhängig von der Streckenlänge. Sie können die Länge jedes Abschnitts mit Hilfe der Mauttabelle abfragen und durch Multiplikation mit dem entsprechenden Mautsatz die Gebühr für jeden beliebigen Abschnitt ermitteln.

Was ist zu veranlassen, wenn ein Partikelminderungssystem ins Fahrzeug eingebaut wurde?

a) Bei Toll Collect registrierte Fahrzeuge

Um die günstigeren Mauttarife nach Einbau des Partikelminderungssystems in Anspruch nehmen zu können, ist eine Ummeldung bei Toll Collect erforderlich. Ab 1. Januar 2009 steht allen registrierten Kunden das angepasste Formular "Änderung Fahrzeugdaten" auf der Toll Collect-Internetseite zur Verfügung.

Dieses Formular ist ausgefüllt und unterschrieben an den Customer Service (Anschrift: Toll Collect GmbH, Customer Service, Postfach 11 03 29, 10833 Berlin) zu senden. Für registrierte Fahrzeuge ohne On-Board Unit erhalten Transportunternehmen nach der Ummeldung eine neue Fahrzeugkarte.

Bei Fahrzeugen mit On-Board Unit erhält das Unternehmen nach der Ummeldung bei Toll Collect eine schriftliche Bestätigung vom Customer Service. Nach Erhalt des Schreibens ist innerhalb von 28 Tagen ein Servicepartner aufzusuchen, der die neue Schadstoffklasse auf dem Fahrzeuggerät speichert. Sobald die On-Board Unit mit den neuen Daten ausgestattet ist, erfolgt die Abrechnung der gefahrenen Kilometer nach den günstigeren Tarifen. Toll Collect schickt abschließend eine neue Fahrzeugkarte an das Unternehmen.

Bis zum Abschluss der Ummeldung kann der Fahrer seine Maut an einem Mautstellen-Terminal entrichten. Möglich ist auch eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Maut durch das Bundesamt für Güterverkehr.

b) Nicht registierte Fahrzeuge

Bei Zahlung der Maut nur an Mautstellen-Terminals geben die Fahrer bei der Frage nach der Maut-Schadstoffklasse die günstigere an, wenn der Lkw zur Klasse S2 oder S3 gehört und über eine der geforderten Partikelminderungsklassen verfügt:

Für Fahrzeuge der Schadstoffklasse S2 in Kombination mit PMK 1, 2, 3 oder 4 ist die Maut-Schadstoffklasse 3 anzugeben.
Für Fahrzeuge der Schadstoffklasse S3 in Kombination mit PMK 2, 3 oder 4 ist die Maut-Schadstoffklasse 4 anzugeben.

Wie wird die Lkw-Maut erhoben?


Die Erhebung der Lkw-Maut erfolgt

  • automatisch über ein Fahrzeuggerät (die so genannte On-Board-Unit, kurz OBU) oder
  • durch Einbuchung im Internet oder
  • mittels Buchung an Einbuchungsautomaten, so genannten Mautstellen-Terminals.

Um am automatischen Erhebungssystem teilnehmen oder die Einbuchung über das Internet nutzen zu können, muss man sich vorher als Nutzer mit seinem Lkw (oder mehreren Lkw) bei der Betreibergesellschaft, der Toll Collect GmbH, registrieren lassen. Um die Vorteile einer vereinfachten und beschleunigten Einbuchung am Mautstellen-Terminal nutzen zu können, empfiehlt sich ebenfalls eine Registrierung bei der Betreibergesellschaft. Die Registrierung ist kostenlos.

Das automatische Verfahren hat den Vorteil, dass es ohne Fahrtunterbrechung jeden Autobahnabschnitt selbstständig erkennt und bemautet und somit keinen zusätzlichen Aufwand bei Änderung der Fahrtstrecke verursacht. Eine Pflicht zur Teilnahme am automatischen Erhebungssystem und damit zum Einbau einer OBU besteht nicht.

Ausführliche Informationen zur Mauterhebung finden Sie bei Toll Collect.

Registrierung - warum?

Die Registrierung hat folgende Vorteile:

  • Sie ist Voraussetzung, um am komfortablen automatischen Erhebungssystem mit der OBU teilnehmen zu können.
  • Sie ist auch Voraussetzung, um die Einbuchung über das Internet nutzen zu können.
  • Sie vereinfacht und beschleunigt die Buchung am Mautstellen-Terminal durch das Einlesen von Fahrzeugdaten von der Fahrzeugkarte
  • Sie erhalten übersichtliche Mautaufstellungen über alle mautpflichtigen Fahrten unabhängig vom gewählten Systemzugang (automatisches oder manuelles System), sofern das bei der Registrierung vereinbarte Zahlungsmittel genutzt wird.

Registrierung - wo und wie?

Sowohl die Registrierung eines Unternehmens als auch - hiervon zu unterscheiden - die seiner Fahrzeuge erfolgt bei Toll Collect. Der registrierte Nutzer (das Unternehmen) erhält für jedes registrierte Fahrzeug eine Chipkarte (Fahrzeugkarte), auf der alle Daten gespeichert sind, die für die Mauterhebung notwendig sind (zum Beispiel Zulassungsland, Kennzeichen, Schadstoffklasse).

Wie lange dauert die Registrierung?

Die Erstregistrierung als Nutzer nimmt in der Regel zwei Wochen in Anspruch. Die Dauer ist abhängig von der Bonitätsprüfung, bei der die Nutzer, die sich für das Log-Pay-Verfahren (Einzugsermächtigung) entscheiden, in der Regel um die Hinterlegung von Sicherheiten gebeten werden. Bei Nutzern, welche die Tank- beziehungsweise Flottenkarte oder das Guthabenverfahren als Zahlungsweise angeben, erfolgt die Registrierung im Regelfall schneller, das heißt innerhalb von sieben Werktagen.

Wozu eine OBU einbauen lassen?

Nur wer eine OBU in sein Fahrzeug eingebaut hat, kann alle Vorteile des automatischen Erfassungssystems nutzen. Das bedeutet insbesondere

  • kein Zeitverlust durch Aufsuchen eines Buchungsautomaten,
  • keine Notwendigkeit zur Festlegung auf eine bestimmte Route im Voraus wie bei der Einbuchung am Terminal oder im Internet.

Außerdem erübrigen sich eventuelle Stornierungen von Fahrten, zum Beispiel bei kurzfristigen Routenänderungen.

Wie funktioniert das automatische Erhebungssystem?

Für die Teilnahme am automatischen Erhebungssystem muss das Fahrzeug mit einem Fahrzeuggerät (OBU) ausgestattet sein. Bei Fahrtantritt schaltet sich die OBU über die Zündung automatisch ein; gegebenenfalls muss der Fahrer bestimmte Eingaben überprüfen und anpassen . Die OBU registriert dann mittels Satellitennavigation automatisch jeden gefahrenen Autobahnabschnitt (Strecke, Kilometerzahl) und übermittelt die Daten über GSM (-Mobilfunk) an die Betreibergesellschaft, die Toll Collect GmbH.

Zur Begleichung der Mautschuld werden unterschiedliche Zahlungsweisen angeboten: Lastschriftverfahren, Zahlung mittels Tank- beziehungsweise Flottenkarte oder über ein Guthabenkonto.

Wie bekomme ich eine OBU?

Nach Registrierung und Erhalt der Fahrzeugkarte wendet sich der Nutzer mit der Fahrzeugkarte an eine Servicepartner-Werkstatt seiner Wahl. Diese bestellt dann für den Nutzer die Fahrzeuggeräte. Der Servicepartner nimmt dann nach Absprache den Einbau vor, nachdem die individuellen Daten des Nutzers und seines Fahrzeugs unveränderlich im Fahrzeuggerät gespeichert worden sind (so genannte Personalisierung).

Wie viele Servicepartner stehen wo zur Verfügung?

Toll Collect hat in Deutschland rund 1.000 und in allen unmittelbar an Deutschland angrenzenden Nachbarstaaten sowie in Großbritannien, Italien, Spanien und Ungarn insgesamt etwa 400 Werkstätten als Servicepartner zertifiziert und mit dem Einbau von Fahrzeuggeräten beauftragt. Alle Werkstätten in Deutschland stehen jedem Benutzer, auch ausländischen Benutzern zur Verfügung.

Die aktuelle Liste der Servicepartner finden Sie bei Toll Collect .

Gibt es die OBU umsonst?

Ja. Das Fahrzeuggerät wird von der Toll Collect GmbH kostenlos zur Verfügung gestellt und bleibt im Eigentum von Toll Collect (einschließlich des Zubehörs, welches auch die OBU-Antennen und den Kabelsatz umfasst).

Wie lange dauert es, bis die OBU eingebaut ist und wer trägt die Kosten?

Für den Einbau der OBU benötigen die Servicepartner zwischen zwei bis maximal vier Stunden. Die Kosten des Einbaus durch den Servicepartner, die damit zusammenhängende An- und Abfahrt sowie die Standzeit trägt grundsätzlich der Nutzer. Durch Toll Collect verursachte Werkstattkosten, zum Beispiel für den erforderlichen Austausch bereits eingebauter alter oder defekter OBUs gegen neue, trägt jedoch Toll Collect.

Was ist zu tun, falls das Fahrzeuggerät ausfällt?

Sollte das Fahrzeuggerät während der Fahrt ausfallen, ist der Nutzer verpflichtet, sich manuell einzubuchen. Das ist an Raststätten, Autohöfen und Grenzübergängen oder an den in der Nähe jeder Autobahnanschlussstelle vorhandenen Mautstellen-Terminals oder - etwa über die Spedition - im Internet möglich.

Was ist zu tun, falls das Fahrzeuggerät gestohlen wurde oder nach einem Unfall unbrauchbar ist?

Wenn das Fahrzeuggerät gestohlen wurde oder durch einen Unfall nicht mehr gebrauchsfähig ist, ist der Nutzer verpflichtet, den Verlust vorab telefonisch unter Angabe der Master-PIN zu melden und unverzüglich eine schriftliche Verlustmeldung an den Customer Service von Toll Collect abzusenden. Toll Collect wird das gestohlene Fahrzeuggerät sofort deaktivieren, damit kein Missbrauch mit dem Gerät betrieben werden kann. Dies geschieht im Interesse der Nutzer, damit Missbrauch weitestgehend ausgeschlossen wird.

Was passiert, wenn ein Lkw mit Fahrzeuggerät ein neues Kennzeichen bekommt?

Wechselt bei einem mit einer OBU ausgestatteten Fahrzeug das amtliche Kennzeichen (ohne Halterwechsel), so muss das neue Kennzeichen durch einen Servicepartner im Fahrzeuggerät gespeichert werden. Der Servicepartner kann diese Leistung in Rechnung stellen. Der registrierte Nutzer erhält dann unaufgefordert von Toll Collect eine neue Fahrzeugkarte mit dem geänderten Kfz-Kennzeichen.

Wie funktioniert die Einbuchung über die Mautstellen-Terminals?

Für die Einbuchung an Mautstellen-Terminals sind folgende Angaben erforderlich:

  • Länderkennung,
  • Kennzeichen,
  • Schadstoffklasse,
  • Achszahl,
  • Starttermin der Fahrt,
  • Startauffahrt,
  • Zielausfahrt,
  • Zahlungsmittel.

Danach wird die kürzeste Strecke innerhalb des mautpflichtigen Autobahnnetzes errechnet. Sie können die vorgeschlagene Route akzeptieren oder durch die Eingabe von maximal vier so genannten Via-Punkten eine alternative Streckenführung auf dem Bundesautobahnnetz auswählen. Das ist wichtig, denn das System ist kein Routenplaner. Es akzeptiert immer nur Strecken im mautpflichtigen Autobahnnetz.

Eine vorherige Registrierung ist nicht notwendig. Allerdings können registrierte Kunden die Eingabe der notwendigen Daten mit der Fahrzeugkarte verkürzen, da auf dieser bereits wesentliche Informationen (zum Beispiel Zulassungsland, Kennzeichen, Schadstoffklasse) gespeichert sind.

Einbuchungssprachen sind

  • Deutsch,
  • Englisch,
  • Französisch und
  • Polnisch.

Bei Fragen kann der Einbuchende jederzeit über eine Freisprechanlage Kontakt zum Toll Collect Call Center aufnehmen. Einbuchungen können bis zu drei Tage im Voraus am Mautstellen-Terminal vorgenommen werden.

Wie zahle ich am Mautstellen-Terminal?

Die Zahlung der Lkw-Maut erfolgt per Tank-, EC-, Kreditkarte oder in bar. Wer als Nutzer registriert ist, kann auch per Lastschrift- oder Guthabenkonto, jedoch immer nur mit dem bei der Registrierung vereinbarten Zahlungsmittel zahlen. Verzichtet ein Benutzer auf die Vorteile, die mit seiner Registrierung verbunden sind, kann er wie jeder nichtregistrierte Benutzer die Lkw-Maut wahlweise per Tank-, EC, Kreditkarte oder in bar begleichen. Bei Fragen können sich registrierte Kunden an den Customer Service, nicht registrierte Kunden an das Call Center von Toll Collect wenden.

Wie weise ich die ordnungsgemäße Zahlung nach?

Im manuellen Verfahren, also bei Buchung im Internet oder an den Mautstellen-Terminals, erhält man einen Einbuchungsbeleg mit einer Buchungsnummer. Über die Buchungsnummer kann bei einer Kontrolle die ordnungsgemäße Zahlung nachgewiesen werden. Im automatischen Verfahren ist kein Nachweis notwendig.

Wie finde ich ein Mautstellen-Terminal?

Es sind über 3.500 Terminals im In- und Ausland verfügbar, die sich in der Nähe von Autobahnauf- und -abfahrten, auf Autohöfen, an Raststätten und an Tankstellen befinden. Die Standorte der Mautstellenterminals sind im Mautatlas verzeichnet. Die Standorte können aber auch im Internet ausfindig gemacht werden (Toll Collect - Mautstellen-Terminals).

Wie funktioniert die Einbuchung im Internet?

Zur Nutzung der Internet-Buchungsmöglichkeit ist eine vorherige Registrierung bei der Betreibergesellschaft Toll Collect erforderlich. Danach erhalten Sie eine Benutzerkennung und ein Passwort. Die Interneteinbuchung erfolgt über die Startseite von Toll Collect.

Einbuchungssprachen sind

  • Deutsch,
  • Englisch,
  • Französisch und
  • Polnisch.

Die Einbuchung muss grundsätzlich vor Fahrtantritt erfolgen. Sie kann aber beispielsweise zentral für die Fahrzeuge einer Spedition von einem Disponenten vorgenommen werden.

Auch hier müssen Sie (wie bei der Buchung an einem Mautstellen-Terminal) beachten, dass die kürzeste Strecke innerhalb des mautpflichtigen Autobahnnetzes vom System vorgegeben wird. Sie können die vorgeschlagene Route akzeptieren oder durch Eingabe von maximal vier so genannten Via-Punkten eine alternative Streckenführung auswählen.

Für jede Buchung wird eine Einbuchungsnummer vergeben, die dem Fahrer bei Fahrtantritt bekannt sein muss. Sie gilt bei Kontrollen als Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung der Maut, ist aber auch für Stornierungen unbedingt notwendig. Als Nachweis der Mautzahlung gilt auch der Ausdruck der Interneteinbuchung.

Um sich mit den Modalitäten der Internetbuchung vertraut zu machen, können Sie die Lernsoftware von Toll Collect nutzen.

Wie zahle ich bei Interneteinbuchung?

Die Zahlung des Mautbetrages erfolgt im Lastschriftverfahren, über die bei der Registrierung angegebene Tank- beziehungsweise Flottenkarte oder mittels Guthabenkonto.

Wie kann ich eine Buchung stornieren?

Bei der manuellen Einbuchung (Mautstellen-Terminal oder Internet) kann es notwendig werden, die Buchung zu stornieren. Vor Beginn des Gültigkeitszeitraums der Buchung ist dies an jedem Mautstellen-Terminal oder über das Internet möglich. Während des Gültigkeitszeitraums der Buchung können nur die noch nicht befahrenen Streckenabschnitte an einem Terminal entlang der gebuchten Strecke storniert werden.

Seit dem 2. April 2006 ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von drei Euro zu zahlen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Buchung ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Stattdessen kann der Nutzer die Erstattung der Maut binnen einer Frist von zwei Monaten beim Bundesamt für Güterverkehr beantragen, wenn er nachweist, dass eine rechtzeitige Stornierung tatsächlich nicht möglich war.

Für den Antrag ist das in der Internetpräsentation des Bundesamtes für Güterverkehr veröffentlichte Formular zu benutzen.

Wie wird die Einbuchung kontrolliert?

Es gibt folgende Kontrollarten:

  • Automatische Kontrollen durch die Kontrollbrücken,
  • Standkontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr mit Ausleitung des betreffenden Fahrzeugs aus dem Verkehr,
  • Mobile Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr mit Ausleitung des betreffenden Fahrzeugs aus dem Verkehr.
  • Betriebsprüfungen bei Unternehmen.

Kontrollen mit Ausleitung werden nur bei denjenigen Fahrzeugen durchgeführt, bei denen der Verdacht auf nicht ordnungsgemäße Mautzahlung besteht.

Was passiert, wenn für einen Lkw die Mautzahlung nicht ordnungsgemäß erfolgt?

Die Maut wird nachträglich erhoben. Mautpreller oder Benutzer, die ihrer Mitwirkungspflicht insbesondere im automatischen Verfahren nicht nachkommen, verstoßen gegen das Bundesfernstraßenmautgesetz und handeln ordnungswidrig. Der Gesetzgeber hat bei Verstößen ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro vorgesehen.

Welche Besonderheiten gelten für Mietfahrzeuge?

Auch der Mieter eines Fahrzeuges ist bei Benutzung der Autobahn zur Mautzahlung verpflichtet. Bei Fahrzeugen ohne OBU müssen dazu die Mautstellenterminals oder das Internet genutzt werden. Die Internet Einbuchung setzt voraus, dass der Mieter zuvor bei Toll Collect als Internetnutzer registriert ist. Denn im Internet kann man auch für Fahrzeuge einbuchen, die nicht auf den eigenen Namen registriert sind. Die Mautaufstellung (Rechnung und Einzelfahrtennachweis) wird dann wie üblich dem registrierten Einbuchenden zugesandt.

Für Langzeitmieter kann es unter Umständen sinnvoll sein, sich bei Toll Collect als Nutzer zur Teilnahme am automatischen System registrieren zu lassen. Er erhält dann für sein Mietfahrzeug eine OBU.

Wenn im Mietfahrzeug bereits eine OBU installiert ist, ist dieser Lkw auf den Namen des Vermieters registriert und personalisiert. Das bedeutet, dass der Vermieter auch die Mautaufstellungen für alle Fahrten erhält, die er anhand der Einzelfahrtennachweise dem jeweiligen Fahrzeug bzw. dessen Mieter zuordnen kann.

Welche Mitwirkungspflichten bestehen für den Mautpflichtigen im automatischen Verfahren?

Der Benutzer eines Fahrzeuggerätes muss sich vor Antritt der Fahrt vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuggerätes überzeugen. Bei Fehlern und Störungen des Fahrzeuggerätes darf er das mautpflichtige Straßennetz nur befahren, wenn er zuvor eine Einbuchung (am Mautstellenterminal oder im Internet) für die zu befahrende Strecke vorgenommen hat. Dies gilt auch bei Fehlern oder Störungen, die während der Fahrt vom Fahrzeuggerät signalisiert werden. Im übrigen hat der Benutzer die in den AGBs des Betreibers festgelegten Pflichten für die Benutzung und Pflege des Fahrzeuggerätes zu beachten.

Wer darf auf den Autobahnen Mautkontrollen durchführen?

Das ist im Paragraph 7 Absatz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz festgelegt: Danach ist das Bundesamt für den Güterverkehr (BAG) berechtigt, die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut zu überwachen und zu kontrollieren.

Wer kontrolliert die Tätigkeit der Betreibergesellschaft?

Das Bundesamt für den Güterverkehr (BAG) ist als Vertreter des Bundes Vertragspartner der Betreibergesellschaft. Im Betreibervertrag sind Berichtspflichten und Kontrollrechte des BAG geregelt.

Wer ist für Einsprüche gegen die Mautaufstellung durch Toll Collect zuständig?

Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 28 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Toll Collect GmbH.

Wie viele Fahrzeuge sind zurzeit mit OBUs ausgestattet?

Ende Mai 2012 waren 718.723 OBUs in die Fahrzeuge eingebaut.

 

BKF-Discount
Gottfried Helfert, Kraftverkehrsmeister

Mobil:  0163 92 51 493
E-Mail:  info(at)bkf-discount.de

.

Zur Anmeldung